Haben Sie zwischen 1998 und 2016 einen LKW angeschafft?

Dann ist dieser LKW mit hoher Wahrscheinlichkeit vom LKW-Kartell betroffen. Sie haben einen Rückzahlungsanspruch von bis zu 10.000.- Euro pro LKW.

Die betroffenen Hersteller haben zwischen 1997 und 2011 ihre Bruttolistenpreise untereinander abgesprochen und somit enorm gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Nachdem 2011 das Kartell aufgedeckt wurde, leitete die EU-Kommission eine Untersuchung ein. 2016 wurde diese abgeschlossen und endete mit einem Rekordbußgeld von über 3 Milliarden Euro für die Kartellanten.

Die EU fordert alle betroffenen Unternehmer dazu auf, ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen!

Betroffene Hersteller:

  • DAF
  • Daimler (Mercedes)
  • Iveco
  • MAN
  • Scania
  • Volvo / Renault
LKW produziert von Kartellanten
0 /10
betroffene Fahrzeuge in der EU
ca. 0

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein

Wie Sie Ihr Geld erhalten

Wenn auch Sie, wie unzählige andere Unternehmen, vom LKW-Kartell betroffen sind, sorgen wir gerne dafür, dass Sie Ihren Schadenersatzanspruch völlig risikofrei gegenüber den Herstellern geltend machen können.

Dazu arbeiten wir Hand in Hand mit unserem Prozesskostenfinanzierer und unseren Anwälten zusammen.

Sobald Sie uns beauftragen und die nötigen Nachweise und Dokumente der Fahrzeuge einreichen, werden wir umgehend tätig und führen für Sie den gesamten Prozess.

Lehnen Sie sich zurück, während wir für Sie arbeiten!

benötigte Unterlagen*

*falls nicht alle Dokumente vorhanden sind: KEIN Problem, wir können Ihnen weiterhelfen!

Ihre Vorteile

*falls nicht alle Dokumente vorhanden sind: KEIN Problem, wir können Ihnen weiterhelfen!

2 Wege zum Ziel

Klage

Durchschnittlich ca. 10.000 € pro LKW

abzgl. 35 % Erfolgsbeteiligung

Vollabkauf

700 € pro LKW

und sofortige Auszahlung nach 4 Wochen

Sie entscheiden selbst, welchen Weg Sie gehen werden!

LASSEN SIE IHRE ANSPRÜCHE NICHT VERFALLEN !

FAQ

Welche Dokumente werden benötigt?

→ Kaufvertrag / Rechnung, Auftragsbestätigung / Bestellung

→ optional: Leasing-/ Miet-/ Finanzierungs- oder Verkaufsvertrag; Zulassung (Fahrzeugschein)

Warum werden die Dokumente benötigt?

Wir müssen dem Gericht belegen, dass Sie das Fahrzeug besitzen/besessen haben.

FAZIT: Je mehr Dokumente, desto besser!

Ich habe keine Dokumente/Nachweise, was kann ich tun?

In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, die Nachweise anderweitig wiederzubeschaffen. Nachweis über Bilanz, Steuerberater oder Versicherung

Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort bekomme?

Innerhalb einer Woche, meist schon nach 48h erhalten Sie, bei vorliegenden Dokumenten, eine erste Einschätzung zu Ihrem Fuhrpark und einen ersten groben Richtwert.

Wie hoch ist mein Schadenersatz?

Im Durchschnitt beträgt die Schadenersatzsumme ca. 10.000€ pro LKW.

Der Schaden errechnet sich aus dem Nettokaufpreis. Davon in etwa 8% zzgl. Zinsen.

Kann ich meine aktiven Fahrzeuge behalten/weiterhin fahren?

JA! Sie können die Fahrzeuge weiterhin wie gewohnt nutzen.

Welche Verjährungsfristen gelten?

Das ist eine unter Juristen umstrittene Frage. Unsere Juristen gehen davon aus, dass für Beschaffungen ab 01.01.1998 noch Ansprüche geltend gemacht werden können.

Kann ich auch Schadensersatz für Gebrauchtfahrzeuge erhalten?

NEIN, daher nehmen wir aktuell nur Neufahrzeuge an.

Werde ich Probleme mit meinem LKW-Lieferanten haben, wenn ich mein Geld vom Hersteller zurückfordere?

NEIN. Ein großer Teil der Geschädigten geht bereits juristisch gegen die Kartellanten vor. Keiner der Hersteller hat Interesse daran, die Beziehung zu seinen Kunden zu belasten und an die Konkurrenz zu verlieren. Ihr Lieferant wusste selbst nicht von diesem Kartell und wird nicht belangt.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das ist nicht sicher zu sagen. Die aktuelle Rechtsprechung ist eindeutig im Sinne der Kläger. Sollten die Hersteller sich zeitnah auf einen Vergleich einlassen, ist es durchaus möglich, dass die Schadenersatzforderung schneller erreicht werden kann. Sollten die Hersteller ihre bisherige Haltung nicht ändern, dann kann es durchaus noch mehrere Jahre dauern, bis es zu Zahlungen kommt. In der Regel dauert ein solches Verfahren 9-15 Monate.

Welche Kosten entstehen für mich?

Für Sie entstehen keine Vorabkosten! Der Prozessfinanzierer trägt das gesamte Kostenrisiko. Im Erfolgsfalle werden zuerst die Verfahrenskosten abgezogen. Diese werden pauschal mit 5% des Schadensersatzes abgegolten. Diese feste Obergrenze stellt für Sie sicher, dass die abzuziehenden Verfahrenskosten nicht unerwartet hoch ausfallen.

Daraufhin wird der übrige Betrag im Verhältnis 65:35 (Mandant : Prozessfinanzierer) aufgeteilt.

Ein Fallbeispiel zur Veranschaulichung:

Sie haben Anspruch auf 10.000.- Euro Schadensersatz für einen LKW. Davon werden 5%, also 500.- Euro, Verfahrenskosten abgezogen. Von den verbleibenden 9.500.- erhält der Prozessfinanzierer 35%, also 3.350.- Euro. Es bleiben 6.175.- Euro.

Was passiert, wenn das Gerichtsverfahren verloren wird?

Dafür gibt es den Finanzierer. Dieser zahlt sämtliche Gerichts-/, Gutachter-/ und Anwaltskosten und auch die Kosten der gegnerischen Anwälte. Sie müssen in diesem Fall nichts bezahlen.

Wie kann ich Sie beauftragen / Was ist der erste Schritt?

Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, per E-Mail oder rufen Sie uns einfach direkt an (+49 9436-9038660)!

Woher weiß ich, dass es Sich hierbei nicht um einen Betrug handelt?

Zunächst können Sie hier die offizielle Pressemitteilung der Europäischen Kommission einsehen. Dort wird unter dem Abschnitt „Klage auf Schadensersatz“ eindeutig, dass:

„Jede Person oder Firma, die von einem wettbewerbswidrigen Verhalten, wie in diesem Fall beschrieben, betroffen ist, kann die Gerichte der Mitgliedstaaten anrufen und Schadensersatz fordern. Sowohl die Rechtsprechung des Gerichtshofs als auch die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates bestätigen, dass in Fällen, die vor nationalen Gerichten verhandelt werden, eine Entscheidung der Kommission ein verbindlicher Beweis dafür ist, dass das Verhalten stattgefunden hat und illegal war. Auch wenn die Kommission gegen die betroffenen Unternehmen eine Geldbuße verhängt hat, kann Schadensersatz gewährt werden, ohne dass dieser wegen der Geldbuße der Kommission gemindert wird.“

Ist es nicht schon zu spät?

NEIN – zumindest nicht bei deutschen Gerichten. Die Zeit läuft Ihnen jedoch davon! Stellen Sie also sicher, dass Ihre Klage so schnell wie möglich eingereicht wird. Es gibt KEIN Risiko. Sie können nur gewinnen und Ihr eigenes Geld zurückholen.

Wann erhalte ich mein Geld?

Wir können noch nicht sicher sagen, wann der Anspruch ausbezahlt wird. Mit Blick auf die hohe Fallzahl und der Überlastung der Gerichte könnte sich das Verfahren noch über mehrere Jahre hinziehen. Wenn Sie lieber sofort Geld erhalten wollen, und auf eine höhere Summe verzichten können, dann bieten wir Ihnen mit unserer Teil- und Voll-Abkaufs-Variante eine schnelle und sichere Option!

Wie viel Geld steht mir zu?

Auch das können wir nicht mit Sicherheit festlegen. Eine positive Aussicht bietet das Landgericht München I, welches die beiden führenden Sachverständigen ernannt hat, die die Höhe des Schadens für die Ansprüche bemessen werden. Weil sich der Prozess so umfassend und komplex gestaltet, arbeiten die Experten bereits seit 2019 an diesem Gutachten, welches den Anwälten seit 12.2022 vorliegt.

Um eine genauere Einschätzung zu erhalten, kontaktieren Sie uns gerne hier.

Wie kann das funktionieren?

Der Prozessfinanzierer bietet Ihnen und vielen anderen Betroffenen diese risikofreie Möglichkeit an, da er davon überzeugt ist, dass die eindeutige Rechtslage dazu führen wird, die Schadenersatzforderungen zu realisieren.

„Prozessfinanzierung“ bedeutet, dass Park Truck die Finanzierung Ihres Gerichtsverfahrens übernimmt.

Ist der Prozess wirklich kostenlos?

Wenn kein finanzieller Erfolg erzielt wird, haben Sie keine Kosten oder Risiken zu befürchten. Nur bei einem Sieg erhalten wir einen bestimmten Teil des Geldes, wie zuvor schriftlich mit Ihnen vereinbart.

Welche Vorteile bietet die Beauftragung der IGVR mit der Durchsetzung meiner Ansprüche?

Sie tragen kein Risiko und müssen keine Vorabkosten zahlen. Der gesamte Prozess wird von uns koordiniert. Sie benötigen keinen eigenen Anwalt. Unser kompetentes und spezialisiertes Personal, sowie unsere starken Partner bieten Ihnen höchste Erfolgsaussichten.

Wann bin ich berechtigt?

Wenn Sie bei einem Händler in der EU, der EWR, Großbritannien oder der Schweiz zwischen 1998 und 2016 neue LKW über 6 Tonnen (Gesamtgewicht) von Mercedes, Iveco, DAF, MAN, Volvo / Renault oder Scania gekauft, geleast oder gemietet haben, haben Sie höchstwahrscheinlich Anspruch auf eine Erstattung.

Ich habe die Rechnung für das Fahrzeug nicht mehr. Was nun?

Ohne eine Rechnung, einen Kaufvertrag oder einen Leasingvertrag können wir Ihren Anspruch leider nicht durchsetzen. Diese Dokumente gehören zu den ersten, die dem Gericht als Nachweis vorgelegt werden müssen. Alternativen sind Steuerberater und Versicherungen.

Ist eine außergerichtliche Einigung zu erwarten?

Wir versuchen, eine ordentliche außergerichtliche Einigung zu erzielen. Aus Erfahrung gehen wir aber davon aus, dass es zu einem Rechtsstreit kommen wird. Für große Unternehmen ist es üblich, in ähnlichen Fällen, den Klägern das Vorgehen so schwer wie möglich zu machen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

Wie viel Zeit werde ich für die Vorbereitung des Verfahrens aufwenden müssen?

Sobald Sie die erforderlichen Unterlagen bei uns eingereicht haben, ist kein weiterer Aufwand ihrerseits notwendig. Wir erledigen alles für Sie. Sie müssen nicht einmal persönlich an einem Verfahren teilnehmen.

Warum kann ich mich nicht einfach mit meinem Anwalt selbst an den Hersteller wenden und Schadensersatz fordern?

Sie können es gerne allein versuchen. Sie werden mit dem Ergebnis jedoch nicht zufrieden sein. Die Unternehmen machten sich bereits in der Vergangenheit die abschreckende Wirkung einer Klage zunutze, während sie die Schadenersatzansprüche konsequent von Beginn an ablehnten. Dabei ist es egal, ob der Anspruch berechtigt ist. Durch die kompromisslose Verweigerung hoffen die Unternehmen, dass nur ein kleiner Anteil der Kläger das Verfahren aufnimmt. Mit dieser Strategie sind sie leider bisher sehr erfolgreich.

Hinzu kommt, dass KEINE Rechtschutzversicherung diesen Fall abdeckt.

Wird dies meine Beziehung zum LKW-Händler stören?

ABSOLUT NICHT! Der Händler ist unschuldig und wird auch nicht belangt. Er war weder am Kartell beteiligt, noch hatte er Kenntnis davon. Der Hersteller wird nicht den Aufwand betreiben, um seine Lieferanten zu bestrafen, da er durch sie mehr Gewinne generiert. Auch der Kunde wird eher mit Rabatten und Werbemitteln gelockt werden, um nicht von der Konkurrenz abgeworben zu werden. Ihr Anspruch richtet sich nicht gegen den Händler, sondern lediglich gegen den Hersteller.

Wie unterstützt mich IGVR?

Von der Erstanalyse bis hin zum Abschluss des Gerichtsverfahrens werden wir und unsere Partner für Sie alle wichtigen Prozessschritte übernehmen.

Wer führt die Verhandlungen mit den Herstellern?

Wir arbeiten mit der renommierten und auf das Kartellrecht spezialisierten Anwaltskanzlei MMG aus München zusammen.

Ich bin / war bereits in einer Sammelklage, aber es passiert nichts. Was kann ich tun?

Bei früheren Sammelklagen kam es immer wieder zu Formfehlern, die einen schnellen Prozesserfolg verhindert haben. Setzen Sie sich trotzdem mit uns in Verbindung und wir werden prüfen, inwieweit wir Ihnen noch weiterhelfen können!

Laufende oder abgeschlossene Insolvenz. Ist hier eine Geltendmachung möglich?

  1. Das Unternehmen befindet sich in einem Insolvenzverfahren:
      • Ja, grundsätzlich können Ansprüche geltend gemacht werden. Dies hängt jedoch vom Insolvenzverwalter ab. Zwar kann der Weg der Klage gewählt werden, der Voll-Abkauf ist hingegen meist interessanter, da kurzfristig Gelder beschafft werden können.
  2. Das Insolvenzverfahren ist abgeschlossen:
      • Ja, auch hier ist es in bestimmten Fällen möglich. Dazu muss eine Nachliquidation durchgeführt werden. Dies erfordert einen Antrag beim AG und weitere Bearbeitung. Weil damit ein gewisser Aufwand verbunden ist, lohnt es sich erst ab einer bestimmten Fahrzeuganzahl. Wir beraten Sie dazu gerne.

Das Unternehmen hat seine Tätigkeit beendet und abgemeldet - die Firma ist geschlossen. Ist hier eine Geltendmachung möglich?

Ja, auch hier ist es grundsätzlich möglich. Dazu muss eine Nachliquidation durchgeführt werden. Dies erfordert einen Antrag beim AG und weitere Bearbeitung. Weil damit ein gewisser Aufwand verbunden ist, lohnt es sich erst ab einer bestimmten Fahrzeuganzahl. Wir beraten Sie dazu gerne.

Ein Unternehmen beendet seine Tätigkeit und verkauft die LKW mit Abtretung. Kann der Käufer die Forderung einreichen?

Ein Unternehmen beendet die Tätigkeit beispielsweise aus Altersgründen und verkauft die seinerzeit neu erworbenen LKW.

Kann hier ein Unternehmer, der die „gebrauchten“ LKW mit einer Abtretung kauft, Forderungen anmelden, wenn das der Vorbesitzer nicht gemacht hat?

      • Nein. Leider ist dies nicht möglich